Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Was es für Pharmaunternehmen zu beachten gilt
Inklusion kann nur gelingen, wenn die Voraussetzungen für eine barrierefreie Welt geschaffen werden. Das betrifft auch die Welt der Produkte und Dienstleistungen, vor allem aus dem Bereich Pharma und Healthcare. Damit diese für Menschen mit Behinderungen barrierefrei verfügbar sind, tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BSFG, in Kraft. Was müssen Marketing-Agenturen beachten? Unsere Experten für digitale Lösungen erläutern die wichtigsten Konsequenzen.

Das BFSG ist im Grunde kein neues Gesetz, sondern setzt die seit 2019 bestehende EU-Richtlinie, den sogenannten European Accessibility Act, in nationales Recht um. Barrierefreie Zugänge zu Inhalten zu ermöglichen, gehört daher auch für WEFRA LIFE schon seit Langem zur Corporate Social Responsibility. Die Healthcare-Marketing-Agentur rät ihren Kunden bereits seit vielen Jahren, auf Barrierefreiheit zu achten. Das Gesetz bekräftigt im Grunde nur diese Empfehlung.
Inhaltlich umfasst das BSFG die Definition von Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, insbesondere Hardware und deren Betriebsgeräte, Software, Online-Handel, Personenverkehr und Bankdienstleistungen. Relevant für Agenturen im Bereich des Healthcare-Marketings wird das BSFG vor allem dort, wo es um elektronische Kommunikationsmittel geht. Dazu zählen etwa Patientenportale und Telemedizin-Plattformen. Websites und mobile Anwendungen im Gesundheitswesen können betroffen sein, müssen dies aber nicht zwangsläufig. Hier hat das BSFG auch einen gewissen Appell-Charakter. Es ist nicht immer eindeutig und konkret gefasst. Dennoch empfiehlt es sich, auch wenn das BSFG hier Spielraum zur Interpretation lässt, dessen Richtlinien bei der Umsetzung digitaler Kampagnen und Maßnahmen grundsätzlich zu berücksichtigen.
Anforderungen an eine barrierefreie Website
Für Websites ist das wesentliche Barrierefreiheitskriterium, dass die Inhalte für alle User erfassbar sein müssen. Dazu zählt etwa die Bedienbarkeit einer Website: Funktionen müssen für verschiedene Eingabemethoden zugänglich sein. Auch die Verständlichkeit ist wichtig. Hier kann es geboten sein, Inhalte in einfacher Sprache darzustellen oder Textalternativen für Bilder anzubieten. Auch sollte der Content mit unterschiedlichsten Hilfstechnologien kompatibel sein, sodass etwa Menschen mit einer Sehbehinderung die Website mittels eines Screen-Readers auslesen lassen können.
Umsetzung des BSFG in der Praxis
WEFRA LIFE hat einen Prozess von praktischen Schritten definiert, den es mit B2B- und B2C-Kunden aus dem Bereich Pharma umsetzt, um den Anforderungen des BSFG gerecht zu werden. Dieser umfasst zunächst eine Analyse der bestehenden digitalen Angebote und, darauf aufbauend, eine Handlungsempfehlung. Anschließend folgen die Planung und Implementierung konkreter Maßnahmen, um identifizierte Barrieren zu beseitigen. Diese können ein Spektrum von „small changes“ bis hin zum kompletten (Re-)Launch vorsehen. Diverse Tools wie WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool), die Browser-Erweiterung AXE oder der Page Speed Insight Test von Google sowie User-Feedback kommen zum Einsatz, um die Wirksamkeit der Maßnahmen fortlaufend zu überprüfen.
Das Digital-Fachpersonal von WEFRA LIFE empfiehlt Kunden, das Thema Barrierefreiheit vorausschauend und proaktiv anzugehen und im Inkrafttreten des BSFG nicht nur die Notwendigkeit zur Erfüllung eines Gesetzes zu sehen. „Es geht darum, Awareness dafür zu schaffen und eine gute User Experience zu generieren, die alle HCPs, Patienten und Interessierten inkludiert. Daran sollte Pharmaunternehmen und Marketing-Agenturen unabhängig von dem Gesetzestext gelegen sein.“
Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme über Tobias Schwaiger, tobias.schwaiger@wefra.life, Executive Creative Director bei WEFRA LIFE SOLUTIONS GmbH.